Formalitäten

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

Wir geben einen Überblick über die Formalitäten im Trauerfall.

Am 1. Tag:

Formalitäten im Trauerfall

An dem Tag, an dem ein Angehöriger verstirbt, muss der Tod offiziell bestätigt werden. Die Dokumente, die nach dem Versterben ausgestellt werden, sind Totenschein und die Sterbeurkunde. Viele Menschen sterben in der Klinik oder im Altenheim. In diesem Fall müssen die Angehörigen nicht aktiv werden, sie erhalten den Totenschein direkt von der Klinik bzw. dem Heim.

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen Sie einen Arzt rufen. Dieser stellt nach einer medizinischen Untersuchung den Tod fest und stellt die erforderlichen Dokumente aus. Auch die Frage, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist, wird von dem Arzt geklärt. Sollten hieran Zweifel bestehen, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der Verstorbene in eine Leichenhalle gebracht werden. Es ist möglich, den Angehörigen ein bis zwei Tage zu Hause aufzubahren, sofern er nicht mit einer meldepflichtigen Krankheit infiziert war. Mittlerweile ist es sogar möglich, diesen Zeitraum zu verlängern.

Ab dem 2. Tag

Ein Sterbefall muss immer angezeigt werden

Es ist gesetzliche Pflicht, einen Sterbefall anzuzeigen. Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, tun das diejenigen, die mit ihm zusammen gelebt haben, oder in deren Haus bzw. Wohnung er verstorben ist. Es können aber auch andere Menschen den Sterbefall melden, zum Beispiel wenn Sie bei dem Tod anwesend waren oder wenn sie die ersten sind, die den Toten auffinden. Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod muss ein Hinterbliebener mit dem Totenschein zum Standesamt gehen, wo die Sterbeurkunde ausgestellt wird.

 

Hierzu sind noch einige weitere Dokumente nötig:

  • Geburtsurkunde des Toten
  • Personalausweis des Toten
  • Eheurkunde des Toten (bei Verheirateten)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)

Der Standesbeamte erstellt auf Grundlage des Totenscheins die Sterbeurkunde. Hiervon sollten Sie sich unbedingt mehrere Exemplare ausstellen lasse. Ideal sind zehn Ausfertigungen. Die Sterbeurkunde wird beispielsweise für Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen, die Abmeldung von Renten oder Nachlassangelegenheiten gebraucht.

Melden Sie den Tod bei Versicherungen und Rententrägern

Wenn der Tote alleinstehend war und Versicherungen abgeschlossen hatte, sollten Sie diese so schnell wie möglich informieren. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde, werden die Beiträge erstattet. Üblicherweise ist ein Telefonanruf ausreichend, um die Versicherungsgesellschaft über das Ableben des Versicherten in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie die Versicherungsgesellschaft per Einschreibebrief, mit Rückschein oder per Fax anschreiben. Auch wenn der Verstorbene Versicherungen abgeschlossen hatte, die auch für weitere Personen gelten – in der Regel der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin – kann sich ein Anruf bei der Versicherung lohnen, um die Verträge auf den Namen des Hinterbliebenen umzustellen.

 

Checkliste: Wo muss der Verstorbene abgemeldet werden?

  • Krankenkasse
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherungen
  • Bank(en)
  • Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
  • Wohnung kündigen
  • Wohnung entrümpeln

Bei der Unfallversicherung muss der Tod innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden

Besonders wichtig ist es, einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden bei der Unfallversicherung zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer bereits von dem Unfall in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, eine Obduktion vornehmen zu lassen.

 

Wählen Sie Ihren Bestatter aus

Es sind nicht nur Formalitäten zu erledigen, auch die Bestattung muss organisiert werden. Dies ist unsere Kernkompetenz, aber auch bei den Formalitäten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der einen oder anderen Formalie unsicher sind, wir haben auch in diesen Fragen langjährige Erfahrung und unterstützen Sie gerne.

Vor der Beerdigung holen wir den Leichnam aus der Wohnung oder dem Krankenhaus ab und bereiten ihn für die Beerdigung vor. Gerne beraten wir Sie zu verschiedenen Formen der Bestattung. Es empfiehlt sich, den Termin für die Bestattung in den ersten zwei Tagen nach Eintreten des Todes festlegen.

Ab dem 3. Tag

Klären Sie organisatorische Fragen und den Ablauf der Beerdigung

Wenn Sie ein christliches Begräbnis wünschen, kontaktieren Sie Ihren Gemeindepfarrer und besprechen Sie mit ihm den Ablauf des Trauergottesdienstes. Es ist ebenfalls wichtig, mit einer Gärtnerei über Blumenschmuck und Kränze für die Beerdigung zu sprechen.
Auch sollten Sie überlegen, ob Sie Trauerkarten verschicken oder eine Anzeige in der Tageszeitung schalten wollen. Wenn der Termin für die Trauerfeier feststeht, ist es empfehlenswert, für den Leichenschmaus einen Tisch in einem Café oder Restaurant zu bestellen.
Sollte es Fragen rund um das Erbe des geben, kontaktieren Sie am besten einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.